Börsenrichtlinien
Käfigbesatz in AZ– Ausstellungskäfigen:
Kanarien: 2 Vögel
Großsittiche: 2 Vögel
Wellensittiche: 2 Vögel– im Teamkäfig: 4 Vögel
Exoten: bis Zebrafinkengröße: 4 Vögel darüber 2 Vögel
Europäische Vögel: 2 Vögel
Kranke, verletzte oder offensichtlich sehr scheue Vögel werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Eine Einrichtung, die ein Entweichen der Vögel bei dem Herausfangen verhindert, ist zu benutzen (z. B. die Schleuse).
Die seuchenhygienischen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, (WA, BArtSchV, BNatSchg, etc.) sind einzuhalten.
Die angebotenen Vögel müssen nach § 7 (Kennzeichnungspflicht) Bundesartenschutzverordnung gekennzeichnet sein.
Die Käfige müssen mindestens in Tischhöhe aufgestellt werden (ca. 70-80 cm). Sie müssen in einem sauberen Zustand sein. Verschmutzte Käfige werden von der Vogelbörse ausgeschlossen.
Gefäße für Futter und Wasser müssen sauber sein und so angebracht werden, dass sie nicht durch Kot verschmutzt werden können.
Es dürfen nur untereinander verträgliche Vögel in einem Käfig untergebracht werden möglichst Vögel der gleichen Art oder Rasse.
Die Käfige müssen mindestens zwei gegenüberliegende Sitzstangen enthalten – Ausnahme nur bei Bodenvögeln.
Die Käfige müssen so groß sein, dass sich die Vögel darin ungehindert bewegen können.
Die Käfige müssen so gestaltet sein, dass Verletzungen der Vögel auszuschließen sind. Es dürfen nur Käfige Verwendung finden die von einer Seite einsehbar sind. Die Verwendung von Ausstellungskäfigen ist von Vorteil.
Selbstverständlich muss jeder Stand an gut sichtbarer Stelle mit Namen und Adresse des Standbesitzers gekennzeichnet sein.
Für jedes angebotene Tier sind folgende Angaben sichtbar anzubringen
Deutscher Name:
Geschlecht:
Preis:
Name des Verkäufers:
(Vordrucke sind an der Kasse erhältlich.)
Für den Vorstand: U. Salow, T. Ratjen, S. Salow
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte werden die Börsenrichtlinien anerkannt.
Bei einem Verstoß erfolgt ein Ausschluß von der Veranstaltung.